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1. |
Zweck der Schule
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Die Musikschule Unteres Simmental-Kandertal ist eine vom Verein Musikschule Unteres Simmental und Kandertal getragene, vom Kanton und den Gemeinden subventionierte privatrechtliche Institution auf nicht gewinnorientierter Basis. Sie bietet der Bevölkerung der Region zu möglichst geringen Kosten gute musikalische Ausbildungsmöglichkeiten.
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Anmelden |
2. |
Anmeldung und Aufnahme
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1 Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen und rechtsgültige Unterzeichnen eines Anmeldeformulars. Damit wird gleichzeitig dieses Reglement anerkannt.
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Anmeldetermin
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2 Anmeldungen werden jederzeit vom Sekretariat entgegengenommen. Der Eintritt kann nur auf Semesterbeginn (August oder Februar) erfolgen. Anmeldeschluss ist der 15. Mai bzw. der 15. November.
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3 Ein Anspruch auf Unterricht kann nicht abgeleitet werden, denn im Rahmen der Schule können in einzelnen Fällen die Zahl der Studienplätze beschränkt sein.
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Zuteilung
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4 Über die Aufnahme und Zuteilung zur Lehrkraft entscheidet der Schulleiter unter bestmöglicher Berücksichtigung der Wünsche der Schüler bzw. Eltern.
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3. |
Schuljahr/Semester
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Lektionenzahl
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Das Schuljahr dauert von 1. August bis zum 31. Juli und ist in zwei Semester (August-Januar/Februar-Juli) unterteilt. Ein Semester beinhaltet 18 Schulwochen.
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4. |
Ferien
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Ferien |
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1 Die Ferien richten sich in der Regel nach den Schulen des Unterrichtsortes.
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2 Verbindlich ist der vom Schulleiter erstellte Ferienplan. Dieser wird in geeigneter Form publiziert.
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5. |
Finanzen
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Einschreibegebühr |
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1 Für neu eingetretene Schüler wird eine Einschreibegebühr erhoben.
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Schulgeld |
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2 Das Schulgeld wird zum jeweils gültigen Tarif zu Semesterbeginn in Rechnung gestellt.
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Rabatte |
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3 Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie die Musikschule oder belegen sie zusätzliche Fächer, so wird ein Mehrkinderrabatt bzw. Mehrfächerrabatt gewährt.
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Stipendien |
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4 Auf begründetes Gesuch hin kann der Vorstand das Schulgeld angemessen reduzieren und die Differenz dem Stipendienfonds belasten. Schriftliche Gesuche sind vor Semesterbeginn an das Sekretariat zu richten.
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6. |
Unterricht
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| Schnupperunterricht |
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1 Für eine fundierte Eignungsabklärung werden Abonnemente für 3 oder 6 Lektionen angeboten. Der Eintritt und Unterricht ist jederzeit möglich.
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Lektionenzahl |
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2 Ein Schüler erhält in der Regel pro Schulwoche eine Lektion Einzel-
unterricht zu 40 Minuten (18 Lektionen pro Semester).
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Lektionsarten
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3 Lektionen zu 30 oder 60 Minuten, 14-täglicher Unterricht, Abonnemente sowie Unterricht in Kleingruppen (2-4 Schüler) sind bei der Anmeldung zu vermerken oder spätestens in der Organisationswoche mit der Lehrkraft abzusprechen. Einzelne Fächer werden in grösseren Gruppen (mehr als 4 Schüler) unterrichtet, z. B. musikalische Früherziehung, Chor, Band, Orchester, Kammermusik, theoretische Fächer, etc.
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4 Die Schüler sind zum regelmässigen Besuch des Unterrichtes verpflichtet.
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5 Die Schüler haben den Unterricht bei der zugeteilten Lehrkraft während eines Semesters zu besuchen. Einem Wechsel der Lehrkraft kann auf begründetes Gesuch hin auf einen nächstmöglichen Termin (in der Regel auf das folgende Semester) entsprochen werden.
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Unterrichtsstoff |
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6 Die Lehrkraft bestimmt unter Einhaltung eventueller Lehrpläne den Unterrichtsstoff entsprechend dem Bedürfnis und der Fähigkeit des Schülers.
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Instrument |
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7 Die Beschaffung des Instrumentes, der Musikalien und des Lehrmaterials ist Sache der Schüler. Gewisse Instrumente können bei der Schule gemietet werden.
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Untenrichtsort
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8 Sofern genügend Schüler für ein Fach angemeldet sind und es die Verfügbarkeit der Lokalitäten zulassen, wird der Unterricht am Wohnort des Schülers erteilt.
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Orgonisationswoche |
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9 Die erste Woche zu Beginn eines Schuljahres gilt als Organisations- woche und dient der Unterrichtsorganisation und Stundenplangestaltung. In dieser Woche findet kein regulärer Unterricht statt. Lehrkräfte können aber Lektionen vor- oder nachholen. Das zweite Semester wird in der 18. Schulwoche des ersten Semesters organisiert.
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7. |
Lektionenausfall/Rückerstattung
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Meldung
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1 Sind die Schüler am Besuch des Unterrichtes verhindert, so ist dies spätestens am Vortag der Lehrkraft mitzuteilen.
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Feiertage, Ferieb-
überschneidungen
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2 Fallen infolge Feiertage, Ferienüberschneidungen oder durch Ver-
anlassung des Schülers Lektionen aus, so besteht kein Anrecht auf Rückerstattung eines Teiles des Schulgeldes. In folgenden Fällen kann der Schulleiter auf schriftliches Gesuch hin Ausnahmen bewilligen: |
Krank/Unfall
Schulanlässe
Militär
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- bei Krankheit oder Unfall von 3 Wochen und mehr
- bei obligatorischen Landschulwochen
- bei Militärdienst von 4 Wochen und mehr
Bei diesen drei Gründen muss dem Gesuch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle (Arzt, Lehrer, etc.) beigelegt werden.
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3 Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, jedoch gehalten, ausgefallene Lektionen oder entschuldigte Absenzen vor- oder nachzuholen.
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Verhinderung der Lehrkraft
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4 Fallen durch Veranlassung der Lehrkraft Stunden aus, so werden
diese durch Stellvertretungen oder Nachholen ersetzt. Ist ein Ersatz nicht möglich, so erfolgt ein entsprechender Abzug vom Schulgeld des folgenden Semesters bzw. eine Rückerstattung an Schüler die austreten.
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8.
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Pflichten der Lehrkräfte
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1 Die Lehrkräfte stehen den Schülern bzw. Eltern betreffend Instrumentenfragen, Unterrichtsgestaltung, usw. zur Verfügung.
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2 Die Lehrkräfte erteilen den Unterricht regelmässig zu den vereinbarten Terminen in den zugewiesenen Räumlichkeiten.
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3 Die Lektionsdauer des Unterrichtes muss eingehalten werden. Dazu sind entsprechende Pausen einzurechnen.
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4 Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Aufgaben und Bemerkungen zum Unterricht in einem Aufgabenheft, einem Arbeitsbuch oder im Lehrmittel des Schülers schriftlich festzuhalten.
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5 Die Lehrkräfte erstellen jährlich im 2. Semester des Schuljahres z. Hd. der Eltern bzw. der Schulleitung einen Schülerbericht.
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9. |
Wünsche an die Eltern
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Üben/Aufgaben
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Die Eltern sind gebeten, auf regelmässiges und sorgfältiges Üben zu achten und persönlichen Kontakt mit der Lehrkraft zu pflegen. Zur Beratung kann jederzeit der Schulleiter zugezogen wereden.
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10. |
Auftreten der Schüler
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Musizierstunde |
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1 Um den Schülern Gelegenheit zu bieten, sich im Vorspielen zu üben, wird jährlich mindestens eine Musizierstunde durchgeführt. Die Teilnahme ist für die Schüler nach Weisung der Lehrkraft obligatorisch. Ausnahmen bewilligt der Schulleiter.
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2 Das öffentliche Auftreten ausserhalb der Schule bedarf der Zustimmung der Lehrkraft.
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11. |
Beratung durch den Schulleiter
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Beratung
Eignungstest
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Elterngespräche, Eignungsteste, etc. sind in der Regel am Wohn- oder Unterrichtsort des Schülers. Der Schulleiter steht den Schülern, Eltern und weiteren interessierten Personen unentgeltlich zur Verfügung. Termine sind mit ihm oder dem Sekretariat zu vereinbaren.
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Ausschluss von Schülern |
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Der Vorstand ist berechtigt, Schüler, deren Leistungen dauernd ungenügend sind, die ihr Schulgeld nicht fristgerecht bezahlen oder sich undiszipliniert verhalten, von der Schule auszuschliessen. Eine Rückvergütung der Schulgelder findet in solchen Fällen nicht statt.
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13. |
Austritt/Abmeldung
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Abmeldetermin |
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1 Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Will ein Schüler ein Fach im nächsten Semester nicht mehr belegen oder die Schule verlassen, hat er sich mündlich bei der Lehrkraft und schriftlich beim Sekretariat abzumelden. Als Abmeldetermin gelten der
15. November und der 15. Mai.
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Vorzeitiger Austritt
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2 Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anrecht auf Rückvergütung des Schulgeldes. Ausnahmen können in besonderen Fällen vom Schulleiter bewilligt werden.
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14. |
Schlussbestimmungen
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Das vorliegende Reglement ist vom Vorstand der Musikschule Unteres Simmental und Kandertal am 7. März 2007 genehmigt worden und ersetzt das Schulreglement vom 21. Februar 1994.
Das Reglement tritt sofort in Kraft. |