Schnupperunterricht
Ein einmaliges Schnuppern (Ausprobieren) ist kostenlos. Es dient in beschränktem Rahmen zur Eignungs-Abklärung.
Schnupperunterricht im Abonnement kann jederzeit stattfinden und dient einer fundierten Eignungsabklärung. Gegenüber dem Hospitieren hat der Schnupperunterricht folgende Vorteile:
- Der/Die SchülerIn mietet ein Instrument und lernt dieses richtig kennen.
- Der/Die SchülerIn hat kontinuierlich Unterricht und Hausaufgaben und lernt so die Pflichten z.B. fürs regelmässige Üben kennen.
- Die gegenseitige Akzeptanz (Schüler/Eltern – Lehrkraft) wird vor dem eigentlichen Eintritt geprüft.
- Gefällt einem/r SchülerIn der Unterricht nicht oder ist er/sie für das gewünschte Instrument nicht geeignet, entfällt der widerwillig Besuch bis zum Ende des Semesters und die Bezahlung der vollen Schulgeldrechnung.
- Das verfrühte Aussteigen wird reduziert und die damit verbundenen Subventionen werden geringer.
- Verspätete Anmeldungen können so noch berücksichtigt werden bzw. der Kontakt zur Musikschule und Lehrkraft muss nicht auf das nächste Semester zurückgestellt werden.
- SchülerIn bzw. Eltern und Schulleitung können nach Rücksprache mit der Lehrkraft mit gutem Gewissen die Anmeldung bzw. die Aufnahme in die Musikschule wagen.
Angebot
- 3 Lektionen à 30 Minuten
- 3 Lektionen à 40 Minuten
- 6 Lektionen à 30 Minuten
- 6 Lektionen à 40 Minuten
Die Tarife entnehmen Sie bitte der gültigen Schulgeldtabelle
Unterrichtsorganisation
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular im Schulsekretariat. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich.
- Die Schulleitung vermittelt die geeignete Lehrkraft.
- Die Lehrkraft nimmt mit den SchülerInnen bzw. den Eltern Kontakt auf und vereinbart ein Beratungs- und Organisationsgespräch zum Abklären der Eignung, der Unterrichtstermine und der Instrumentenbeschaffung. Wie das Hospitieren ist dieses Gespräch nicht Bestandteil des Abonnements und wird der Lehrkraft nicht entschädigt.
- Für den Unterricht im Schnupperabonnement gilt das Schulreglement.
- Die Lehrkraft führt ein Kontrollblatt (Präsenzliste) und erstattet bei jugendlichen Schülern den Eltern und der Schulleitung nach Beendigung des Abonnements Bericht.
- Die Schulleitung entscheidet über die Umwandlung in ordentlichen Unterricht oder die Aufnahme ins folgende Semester.
Verrechnung
- Die einzelnen Abonnemente werden nach Ablauf gemäss den Angaben auf dem Kontrollblatt in Rechnung gestellt.